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Hernstein

AGB

All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) für Offene Programme sowie Inhouse-Programme (Stand 2025-09)

1. Geltung der allgemeinen Geschäfts­bedingungen

Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundin oder des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

Diese AGB gelten bei Vertrags­abschlüssen mit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des Konsumenten­schutz­gesetzes (kurz: KSchG). Kundinnen und Kunden sind sowohl Unternehmerinnen oder Unternehmer als auch Verbraucherinnen oder Verbraucher. Wenn in Folge auf Unternehmerinnen und Unternehmer Bezug genommen wird, gilt die Bestimmung nur für Unternehmerinnen und Unternehmer, wenn in Folge nur auf Verbraucherinnen und Verbraucher Bezug genommen wird, gilt die Bestimmung nur für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Offene Programme umfassen Trainings und Entwicklungsprogramme, die von uns zu festgelegten Terminen angeboten werden und für einen offenen Teilnehmer_innenkreis buchbar sind. Die Anmeldung erfolgt individuell, die Durchführung findet in einer gemeinsamen Teilnehmer_innengruppe statt.

Inhouse-Programme sind Programme, die exklusiv für einzelne Unternehmen durchgeführt werden. Inhalte, Dauer, Ort und Zeitpunkt werden individuell vereinbart.

2. Angebot

Unsere Angebote für offene Programme sind frei­bleibend. Der Vertrag gilt bei offenen Programmen erst mit Absendung einer schriftlichen Anmeldebestätigung durch uns als geschlossen.

3. Preise

Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive Umsatz­steuer, sofern nicht anders angegeben. Im Verrechnungs­fall wird die gesetzliche Umsatz­steuer zu den Beträgen hinzu­gerechnet.

Bei mehr­tägigen offenen Programmen obliegt es den Teilnehmenden selbst bei Bedarf ein Zimmer im Veranstaltungs­hotel zu buchen und werden Aufenthalts­kosten immer durch den jeweiligen Hotel­betreiber direkt in Rechnung gestellt. Ist keine Zimmer­reservierung erfolgt, geht das Hotel von einer Teilnahme als Tages­gast aus.

Bei allen offenen Programmen fällt pro Veranstaltungstag und pro teilnehmender Person eine Seminar­pauschale für Verpflegungskosten (Jause/n und bei ganztägigen Programmen auch Mittagessen) am Veranstaltungsort an, welche durch den jeweiligen Hotel­betreiber der Kundin oder dem Kunden in Rechnung gestellt wird.

Für diese Zwecke erhält das Veranstaltungs­hotel von uns eine Liste der Teilnehmenden bzw. der Kundinnen oder Kunden.

Bei Inhouse-Programmen ist die Kundin oder der Kunde selbst für Organisation und Bezahlung sowohl von Aufenthalt der Teilnehmenden als auch Verpflegung der Teilnehmenden und der Trainierenden verantwortlich – sofern nicht anders mit der Kundin oder dem Kunden schriftlich vereinbart.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden bei Inhouse-Programmen der Kundin oder dem Kunden auch die Reise- und Aufenthaltskosten der Trainer_innen verrechnet. Für die An- und Abreise gilt die Strecke vom Wohnort zum Einsatzort bzw. jene vom vor-/nachherigen Einsatzort, falls dieser kürzer ist. Je nach Vereinbarung verrechnen wir Kilometergeld in Höhe des jeweils geltenden amtlichen Kilometergeldsatzes (Stand 01.01.2025: 0,50 Euro/km), Flug- oder Bahnkosten (Economy bzw. zweite Klasse). Die anfallenden Aufenthalts- und Reisekosten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet (abhängig von Reisestrecke und Trainingsbeginn kann eine Anreise auch bereits am Vortag erfolgen).

Bei Verträgen betreffend Inhouse-Programme, die im aktuellen Kalenderjahr abgeschlossen werden und deren Durchführung in einem folgenden Kalenderjahr erfolgt, unterliegen die vereinbarten Preise einer Valorisierung. Maßgeblicher Index ist der Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020 = 100), verlautbart von der Statistik Austria, Bundesanstalt Statistik Austria, oder der an seine Stelle tretende Index. Ausgangsbasis ist der Index des Monats, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Maßgeblich für die Anpassung ist der Indexwert des Monats der Durchführung des jeweiligen Moduls.

4. Zahlungs­bedingungen/Verzugs­zinsen

Die Rechnungs­legung erfolgt im offenen Programm kurz vor Veranstaltungs­beginn. Bei Inhouse-Programmen erfolgt die Rechnungslegung nach Projektabschluss bzw. behalten wir uns vor, für abgeschlossene Leistungsteile oder im Voraus vereinbarte Abschnitte Teilrechnungen zu legen. Der ausgewiesene Rechnungs­betrag ist binnen 10 Tagen ab Rechnungs­eingang ohne jeden Abzug und spesen­frei zu bezahlen.

Selbst bei un­verschuldetem Zahlungs­verzug der Kundin oder des Kunden sind wir berechtigt, Verzugs­zinsen zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nach­gewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Bei Unternehmerinnen oder Unternehmern beträgt der Verzugs­zins­satz 8 % über dem Basis­zinssatz jährlich, bei Verbraucherinnen oder Verbrauchern beträgt der Verzugs­zins­satz 4 % jährlich.

Erfüllungs­ort für alle Zahlungs­verpflichtungen der Kundin oder des Kunden ist Wien.

5. Programm­änderung

Unsere offenen Programme planen wir lang­fristig. Daher kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass sich der Veranstaltungs­termin ändert. Wir informieren Sie darüber um­gehend per E­-Mail. Sie haben in diesem Fall das Recht, schriftlich innerhalb von 7 Kalender­tagen nach Bekannt­gabe vom Vertrag ohne Kosten zurück­zutreten. Die unten angeführten Storno­bedingungen kommen in diesem Fall nicht zur Anwendung.

Bei offenen Programmen kann in Ausnahme­fällen eine Änderung des Veranstaltungs­orts oder der Veranstaltungs­art (Präsenz, Online­-Veranstaltungen) notwendig werden. Im Falle einer Änderung des Veranstaltungs­orts wird Ihnen ein gleich­wertiger Veranstaltungs­ort zur Verfügung gestellt. Wir informieren Sie darüber um­gehend per E­-Mail. Die Änderung des Veranstaltungs­orts oder der Veranstaltungs­art berechtigen nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag.

6. Storno­bedingungen

Erfolgt eine Stornierung der Anmeldung, so sind folgende Fristen zu beachten bzw. werden die angeführten Prozent­sätze des Anmelde­preises in Rechnung gestellt:

Offene Programme

Bei offenen Programmen wird zwischen Trainings und Entwicklungsprogrammen unterschieden. Entwicklungsprogramme werden ausdrücklich als solche bezeichnet, alle anderen gelten als Trainings.

  • Trainings
    • bis 28 (Kalender-)Tage vor dem 1. Trainings­tag: kosten­frei
    • 27 bis 8 Tage vor Trainingsbeginn: 50 % des Preises
    • bei späterer Stornierung: 100 % des Preises
  • Entwicklungsprogramme
    • bis 60 Tage vor der 1. Veranstaltung: kosten­frei
    • 59 bis 30 Tage vor der 1. Veranstaltung: 50 % des Gesamt­preises
    • bei späterer Stornierung: 100 % des Gesamt­preises

Bei Nicht­teilnahme an einzelnen Blöcken oder Teilen eines offenen Programms erfolgt keine anteilige Vergütung.

Hinweis: Denken Sie bei einer Stornierung eines Programms gegebenenfalls auch an die Stornierung von Hotelzimmern.

Inhouse Projekte

Bei der Stornierung von verbindlich beauftragten Inhouse-Projekten und Terminen gelten folgende Regelungen:

  • Ab Auftrags­erteilung bis 8 Wochen vor dem ersten Termin 25 % der Auftrags­summe
  • Zwischen 8 und 4 Wochen vor dem ersten Termin 50 % der Auftrags­summe
  • Zwischen 4 und 2 Wochen vor dem ersten Termin 75 % der Auftrags­summe
  • 2 Wochen oder kürzer vor dem ersten Termin 100 % der Auftrags­summe

Bei mehr­teiligen Inhouse-Formaten, bei denen einzelne Module aufeinander aufbauen, gilt der jeweilige erste Termin des entsprechenden Formats als relevant für den Frist­beginn.

Sonderfall: Potenzialanalysen

Potenzialanalysen können im Rahmen eines offenen Programms oder eines Inhouse-Programms durchgeführt werden.

Sobald Hernstein die Zugriffs­berechtigung für das Ausfüllen des Frage­bogens frei­gegeben hat (versendeter Link), werden 100 % des Preises fällig und eine Stornierung ist nicht mehr möglich. Die Rechnung wird nach dem erfolgten Feed­back­gespräch ausgestellt. Bei abgebrochener Bearbeitung des Frage­bogens wird ebenfalls der volle Preis fällig. Sofern das Ausfüllen des Frage­bogens noch nicht gestartet wurde, besteht die Möglichkeit, eine Ersatz­person zu benennen. Sollte das Feed­back­gespräch durch Krankheit der zertifizierten Beraterin oder des zertifizierten Beraters, höhere Gewalt oder andere unvorher­gesehene Ereignisse ausfallen, kann Hernstein nicht zum Ersatz von allfälligen Reise-­ und Aufenthaltskosten für die Teilnehmende oder den Teilnehmenden verpflichtet werden. Hernstein wird einen Ausfall ehest­möglich bekannt­geben und es wird beidseitig ein Ersatz­termin vereinbart.

Sonderfall: Microlearning-Programme

Microlearning-Programme sind digitale Lernangebote in Form von kurzen, modularen Lerneinheiten (z. B. Videos, Aufgaben, Tools) und können im Rahmen von Inhouse-Programmen angeboten werden.

Eine kostenfreie Stornierung ist bis zwei Wochen vor Projektstart möglich, sofern die oder der Trainierende noch nicht mit der inhaltlichen oder technischen Vorbereitung einer Lerneinheit begonnen hat. Erfolgt die Stornierung nach Projektstart, jedoch vor Beginn inhaltlicher oder technischer Arbeiten, wird ein pauschales Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars verrechnet. Mit der Produktion der Lerneinheit wird das volle Honorar (100%) fällig, unabhängig davon, ob die Lerneinheit bereits zur Verfügung gestellt wurde.

7. Verwendung personenbezogener Daten

Alle persönlichen Angaben der Teilnehmenden werden vertraulich behandelt. Das jeweilige Veranstaltungs­hotel erhält von Hernstein alle notwendigen Daten, die für die Planung und Verrechnung des Aufenthalts der Teilnehmenden erforderlich sind. Nähere Informationen zum Daten­schutz finden sich in der Daten­schutz­erklärung „Teilnehmende an offenen oder Inhouse-Programmen und Studierende in Lehrgängen“ bzw. in der Daten­schutz­erklärung „Unternehmens­kunden und AuftragnehmerInnen“, abrufbar unter https://www.hernstein.at/datenschutz/.

Mit der Über­mittlung der Daten stimmt die Kundin oder der Kunde zu, E-Mails, SMS und gegebenen­falls Anrufe von Hernstein im Sinne des § 174 TKG 2021 idgF zu erhalten.

8. Copyright

Die von Hernstein bereit­gestellten Arbeits­unterlagen und sonstigen Materialien (kurz: Unterlagen) im Rahmen von offenen Programmen oder Inhouse-Programmen sind und bleiben geistiges Eigentum von Hernstein bzw. der Urheberin oder dem Urheber. Eine Ver­vielfältigung bzw. sonstige – auch firmen­interne – Verbreitung und Nutzung der Unterlagen ist an unsere schriftliche Zustimmung gebunden.

Aufnahmen jeglicher Art (insbesondere Video, Foto, Audio) von Unterlagen oder vom Vortrag bzw. Vortrags­geschehen sind ohne vorher­gehende ausdrückliche Erlaubnis von Hernstein und der oder dem Trainerenden nicht gestattet. Im Besonderen gilt dies auch für das Zurverfügung­stellen von solchen Aufzeichnungen, auf denen andere Personen erkennbar sind, im Internet bzw. in sozialen Netz­werken. In diesem Fall muss vorher auch die zusätzliche Zustimmung aller akustisch und/oder visuell kenntlichen Personen eingeholt werden.

Für Microlearning-Lerneinheiten wird der Kundin oder dem Kunden mit Begleichung der Rechnung eine unbefristete, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Nutzungslizenz zur internen Verwendung für Weiterbildungszwecke von Führungskräften eingeräumt, sofern schriftlich nicht anders vereinbart. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung auf externen Plattformen (z.B. Social Media, Learning-Plattformen außerhalb des Unternehmens) ist jedenfalls nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Hernstein und der Urheberin oder dem Urheber zulässig.

9. Gewährleistung / Mängel / Haftung

Sowohl bei offenen Programmen als auch bei Inhouse-Programmen behalten wir uns in wichtigen Fällen (zB Erkrankungsfall) vor, eine Trainierende oder einen Trainierenden gegen eine andere Trainierende oder einen anderen Trainierenden mit gleichzuhaltenden Qualifikationen zu ersetzen. Dies gilt nicht als Mangel.

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewähr­leistungs­anspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preis­minderung zu erfüllen.

Für Unternehmerinnen oder Unternehmer gilt hinsichtlich Mängelrüge: Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängel­rüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Leistung als genehmigt. Die Geltend­machung von Gewähr­leistungs-­ oder Schaden­ersatz­ansprüchen sowie das Recht auf Irrtums­anfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen aus­geschlossen.

Sollte ein offenes Programm oder ein Inhouse-Programm (bzw. Teile davon) durch Krankheit der oder des Trainierenden, höhere Gewalt oder andere unvorher­sehbare Ereignisse ausfallen oder (bei offenen Programmen auch) zu geringer Teilnehmenden­zahl nicht stattfinden können, ist Hernstein nicht zum Ersatz von allfälligen Reise-­ und Aufenthalts­kosten oder Schadenersatzansprüchen verpflichtet. Hernstein wird einen Ausfall ehest­möglich bekannt­geben und wird bei offenen Programmen ehestmöglich einen neuen Termin bekanntgeben (ausgenommen bei Nichtstattfinden eines offenen Programms aufgrund zu geringer Teilnehmendenzahl) bzw. wird bei Inhouse-Programmen beidseitig ein Ersatz­termin vereinbart.

Hernstein haftet – abgesehen von Personen­schäden – nur in Fällen von grober Fahr­lässigkeit oder Vorsatz. Für das Vorliegen von grober Fahr­lässigkeit oder Vorsatz sind Unternehmerinnen oder Unternehmer beweis­pflichtig. Der Höhe nach ist die Haftung bei Fahrlässigkeit begrenzt auf die Höhe des Honorars. Die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn) ist bei Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit die Haftung aus­geschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeitenden, Trainierenden, Organe und Erfüllungs­gehilfinnen oder Erfüllungs­gehilfen von Hernstein.

Für individuelle Lernerfolge sowie die konkrete Umsetzung durch Teilnehmende kann keine Haftung übernommen werden; eine Haftung ist diesbezüglich jedenfalls ausgeschlossen.

Soweit zulässig, können Schadenersatzansprüche der Kundin oder des Kunden nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

10. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegen­forderungen von Unternehmerinnen oder Unternehmern – welcher Art auch immer – ist aus­geschlossen. Eine Aufrechnung unserer Ansprüche mit Gegen­forderungen von Verbraucherinnen oder Verbrauchern ist nur in folgenden Fällen zulässig: Wenn wir zahlungs­unfähig sind, wenn es sich um eine Gegen­forderung der Verbraucherin oder des Verbrauchers handelt, die im rechtlichen Zusammen­hang mit ihrer oder seiner Verbindlichkeit steht, wenn über die Gegen­forderung der Verbraucherin oder des Verbrauchers ein rechts­kräftiges Gerichts­urteil vorliegt oder wenn wir die Gegen­forderung anerkannt haben.

11. Barrierefreiheit

Ziel von Hernstein ist ein inklusives Leistungs­angebot. Dies findet ihren Ausdruck im wesentlichen Prinzip der Wert­schätzung der Vielfalt und soll auch Menschen mit Behinderung weitest­möglichen Zugang bieten. Helfen Sie uns gegebenenfalls durch rechtzeitige Bekannt­gabe Ihrer besonderen Bedürfnisse Ihre Teil­habe an der Gesellschaft zu verwirklichen (hernstein@hernstein.at).

12. Referenz

Unternehmerinnen oder Unternehmer räumen Hernstein das Recht ein, sie oder ihn nach vorheriger Abstimmung unter Verwendung ihres oder seines Firmenlogos als Referenzkundin oder -kunden zu nennen. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Sollte eine Rückgängigmachung allenfalls bereits vorgenommener Veröffentlichungen aus technischen und/oder praktischen Gründen (z.B. bereits erfolgte Veröffentlichung in Printmedien etc.) nach dem Zugang der Widerrufserklärung nicht möglich sein, können daraus keine Ansprüche der Kundin oder des Kunden abgeleitet werden.

13. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN­-Kauf­rechts wird aus­geschlossen.

14. Gerichts­stands­vereinbarung

Für Unternehmerinnen oder Unternehmer gilt: Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht in Wien örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichts­stand der Vertrags­partnerin oder des Vertrags­partners zu klagen.

Widerrufsrecht

Nur für Verbraucherinnen und Verbraucher

Widerrufsrecht

Für Fernabsatzgeschäfte gilt: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufs­frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertrags­abschlusses. Um Ihr Widerrufs­recht auszuüben, müssen Sie uns, FHW Education & Management GmbH, Anschrift: Währinger Gürtel 97, 1180 Wien, Telefon +43 (1)/514 50­5600, E­-Mail­-Adresse: hernstein@hernstein.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einem mit der Post versandten Brief oder E­-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu wider­rufen, informieren. Sie können dafür das Muster­-Widerrufsformular auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von der Möglichkeit eines Widerrufs Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E­-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Wider­rufs über­mitteln. Zur Wahrung der Widerrufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs­rechts vor Ablauf der Widerrufs­frist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag wider­rufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Liefer­kosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standard­lieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzu­zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rück­zahlung verwenden wir das­selbe Zahlungs­mittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rück­zahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienst­leistungen während der Widerrufs­frist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufs­rechts hinsichtlich dieses Vertrags unter­richten, bereits erbrachten Dienst­leistungen im Vergleich zum Gesamt­umfang der im Vertrag vorgesehenen Dienst­leistungen entspricht.

Im Fall des Wider­rufes sind ausgehändigte Unterlagen an Hernstein unversehrt zurückzu­stellen, andern­falls ist ein Kosten­ersatz zu leisten.