Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Offene Programme sowie Inhouse-Programme (Stand 2025-09)
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundin oder des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Diese AGB gelten bei Vertragsabschlüssen mit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (kurz: KSchG). Kundinnen und Kunden sind sowohl Unternehmerinnen oder Unternehmer als auch Verbraucherinnen oder Verbraucher. Wenn in Folge auf Unternehmerinnen und Unternehmer Bezug genommen wird, gilt die Bestimmung nur für Unternehmerinnen und Unternehmer, wenn in Folge nur auf Verbraucherinnen und Verbraucher Bezug genommen wird, gilt die Bestimmung nur für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Offene Programme umfassen Trainings und Entwicklungsprogramme, die von uns zu festgelegten Terminen angeboten werden und für einen offenen Teilnehmer_innenkreis buchbar sind. Die Anmeldung erfolgt individuell, die Durchführung findet in einer gemeinsamen Teilnehmer_innengruppe statt.
Inhouse-Programme sind Programme, die exklusiv für einzelne Unternehmen durchgeführt werden. Inhalte, Dauer, Ort und Zeitpunkt werden individuell vereinbart.
2. Angebot
Unsere Angebote für offene Programme sind freibleibend. Der Vertrag gilt bei offenen Programmen erst mit Absendung einer schriftlichen Anmeldebestätigung durch uns als geschlossen.
3. Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Im Verrechnungsfall wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu den Beträgen hinzugerechnet.
Bei mehrtägigen offenen Programmen obliegt es den Teilnehmenden selbst bei Bedarf ein Zimmer im Veranstaltungshotel zu buchen und werden Aufenthaltskosten immer durch den jeweiligen Hotelbetreiber direkt in Rechnung gestellt. Ist keine Zimmerreservierung erfolgt, geht das Hotel von einer Teilnahme als Tagesgast aus.
Bei allen offenen Programmen fällt pro Veranstaltungstag und pro teilnehmender Person eine Seminarpauschale für Verpflegungskosten (Jause/n und bei ganztägigen Programmen auch Mittagessen) am Veranstaltungsort an, welche durch den jeweiligen Hotelbetreiber der Kundin oder dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
Für diese Zwecke erhält das Veranstaltungshotel von uns eine Liste der Teilnehmenden bzw. der Kundinnen oder Kunden.
Bei Inhouse-Programmen ist die Kundin oder der Kunde selbst für Organisation und Bezahlung sowohl von Aufenthalt der Teilnehmenden als auch Verpflegung der Teilnehmenden und der Trainierenden verantwortlich – sofern nicht anders mit der Kundin oder dem Kunden schriftlich vereinbart.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden bei Inhouse-Programmen der Kundin oder dem Kunden auch die Reise- und Aufenthaltskosten der Trainer_innen verrechnet. Für die An- und Abreise gilt die Strecke vom Wohnort zum Einsatzort bzw. jene vom vor-/nachherigen Einsatzort, falls dieser kürzer ist. Je nach Vereinbarung verrechnen wir Kilometergeld in Höhe des jeweils geltenden amtlichen Kilometergeldsatzes (Stand 01.01.2025: 0,50 Euro/km), Flug- oder Bahnkosten (Economy bzw. zweite Klasse). Die anfallenden Aufenthalts- und Reisekosten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet (abhängig von Reisestrecke und Trainingsbeginn kann eine Anreise auch bereits am Vortag erfolgen).
Bei Verträgen betreffend Inhouse-Programme, die im aktuellen Kalenderjahr abgeschlossen werden und deren Durchführung in einem folgenden Kalenderjahr erfolgt, unterliegen die vereinbarten Preise einer Valorisierung. Maßgeblicher Index ist der Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020 = 100), verlautbart von der Statistik Austria, Bundesanstalt Statistik Austria, oder der an seine Stelle tretende Index. Ausgangsbasis ist der Index des Monats, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Maßgeblich für die Anpassung ist der Indexwert des Monats der Durchführung des jeweiligen Moduls.
4. Zahlungsbedingungen/Verzugszinsen
Die Rechnungslegung erfolgt im offenen Programm kurz vor Veranstaltungsbeginn. Bei Inhouse-Programmen erfolgt die Rechnungslegung nach Projektabschluss bzw. behalten wir uns vor, für abgeschlossene Leistungsteile oder im Voraus vereinbarte Abschnitte Teilrechnungen zu legen. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug der Kundin oder des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Bei Unternehmerinnen oder Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz jährlich, bei Verbraucherinnen oder Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 4 % jährlich.
Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen der Kundin oder des Kunden ist Wien.
5. Programmänderung
Unsere offenen Programme planen wir langfristig. Daher kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass sich der Veranstaltungstermin ändert. Wir informieren Sie darüber umgehend per E-Mail. Sie haben in diesem Fall das Recht, schriftlich innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekanntgabe vom Vertrag ohne Kosten zurückzutreten. Die unten angeführten Stornobedingungen kommen in diesem Fall nicht zur Anwendung.
Bei offenen Programmen kann in Ausnahmefällen eine Änderung des Veranstaltungsorts oder der Veranstaltungsart (Präsenz, Online-Veranstaltungen) notwendig werden. Im Falle einer Änderung des Veranstaltungsorts wird Ihnen ein gleichwertiger Veranstaltungsort zur Verfügung gestellt. Wir informieren Sie darüber umgehend per E-Mail. Die Änderung des Veranstaltungsorts oder der Veranstaltungsart berechtigen nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag.
6. Stornobedingungen
Erfolgt eine Stornierung der Anmeldung, so sind folgende Fristen zu beachten bzw. werden die angeführten Prozentsätze des Anmeldepreises in Rechnung gestellt:
Offene Programme
Bei offenen Programmen wird zwischen Trainings und Entwicklungsprogrammen unterschieden. Entwicklungsprogramme werden ausdrücklich als solche bezeichnet, alle anderen gelten als Trainings.
- Trainings
- bis 28 (Kalender-)Tage vor dem 1. Trainingstag: kostenfrei
- 27 bis 8 Tage vor Trainingsbeginn: 50 % des Preises
- bei späterer Stornierung: 100 % des Preises
- Entwicklungsprogramme
- bis 60 Tage vor der 1. Veranstaltung: kostenfrei
- 59 bis 30 Tage vor der 1. Veranstaltung: 50 % des Gesamtpreises
- bei späterer Stornierung: 100 % des Gesamtpreises
Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken oder Teilen eines offenen Programms erfolgt keine anteilige Vergütung.
Hinweis: Denken Sie bei einer Stornierung eines Programms gegebenenfalls auch an die Stornierung von Hotelzimmern.
Inhouse Projekte
Bei der Stornierung von verbindlich beauftragten Inhouse-Projekten und Terminen gelten folgende Regelungen:
- Ab Auftragserteilung bis 8 Wochen vor dem ersten Termin 25 % der Auftragssumme
- Zwischen 8 und 4 Wochen vor dem ersten Termin 50 % der Auftragssumme
- Zwischen 4 und 2 Wochen vor dem ersten Termin 75 % der Auftragssumme
- 2 Wochen oder kürzer vor dem ersten Termin 100 % der Auftragssumme
Bei mehrteiligen Inhouse-Formaten, bei denen einzelne Module aufeinander aufbauen, gilt der jeweilige erste Termin des entsprechenden Formats als relevant für den Fristbeginn.
Sonderfall: Potenzialanalysen
Potenzialanalysen können im Rahmen eines offenen Programms oder eines Inhouse-Programms durchgeführt werden.
Sobald Hernstein die Zugriffsberechtigung für das Ausfüllen des Fragebogens freigegeben hat (versendeter Link), werden 100 % des Preises fällig und eine Stornierung ist nicht mehr möglich. Die Rechnung wird nach dem erfolgten Feedbackgespräch ausgestellt. Bei abgebrochener Bearbeitung des Fragebogens wird ebenfalls der volle Preis fällig. Sofern das Ausfüllen des Fragebogens noch nicht gestartet wurde, besteht die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen. Sollte das Feedbackgespräch durch Krankheit der zertifizierten Beraterin oder des zertifizierten Beraters, höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse ausfallen, kann Hernstein nicht zum Ersatz von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnehmende oder den Teilnehmenden verpflichtet werden. Hernstein wird einen Ausfall ehestmöglich bekanntgeben und es wird beidseitig ein Ersatztermin vereinbart.
Sonderfall: Microlearning-Programme
Microlearning-Programme sind digitale Lernangebote in Form von kurzen, modularen Lerneinheiten (z. B. Videos, Aufgaben, Tools) und können im Rahmen von Inhouse-Programmen angeboten werden.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zwei Wochen vor Projektstart möglich, sofern die oder der Trainierende noch nicht mit der inhaltlichen oder technischen Vorbereitung einer Lerneinheit begonnen hat. Erfolgt die Stornierung nach Projektstart, jedoch vor Beginn inhaltlicher oder technischer Arbeiten, wird ein pauschales Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars verrechnet. Mit der Produktion der Lerneinheit wird das volle Honorar (100%) fällig, unabhängig davon, ob die Lerneinheit bereits zur Verfügung gestellt wurde.
7. Verwendung personenbezogener Daten
Alle persönlichen Angaben der Teilnehmenden werden vertraulich behandelt. Das jeweilige Veranstaltungshotel erhält von Hernstein alle notwendigen Daten, die für die Planung und Verrechnung des Aufenthalts der Teilnehmenden erforderlich sind. Nähere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung „Teilnehmende an offenen oder Inhouse-Programmen und Studierende in Lehrgängen“ bzw. in der Datenschutzerklärung „Unternehmenskunden und AuftragnehmerInnen“, abrufbar unter https://www.hernstein.at/datenschutz/.
Mit der Übermittlung der Daten stimmt die Kundin oder der Kunde zu, E-Mails, SMS und gegebenenfalls Anrufe von Hernstein im Sinne des § 174 TKG 2021 idgF zu erhalten.
8. Copyright
Die von Hernstein bereitgestellten Arbeitsunterlagen und sonstigen Materialien (kurz: Unterlagen) im Rahmen von offenen Programmen oder Inhouse-Programmen sind und bleiben geistiges Eigentum von Hernstein bzw. der Urheberin oder dem Urheber. Eine Vervielfältigung bzw. sonstige – auch firmeninterne – Verbreitung und Nutzung der Unterlagen ist an unsere schriftliche Zustimmung gebunden.
Aufnahmen jeglicher Art (insbesondere Video, Foto, Audio) von Unterlagen oder vom Vortrag bzw. Vortragsgeschehen sind ohne vorhergehende ausdrückliche Erlaubnis von Hernstein und der oder dem Trainerenden nicht gestattet. Im Besonderen gilt dies auch für das Zurverfügungstellen von solchen Aufzeichnungen, auf denen andere Personen erkennbar sind, im Internet bzw. in sozialen Netzwerken. In diesem Fall muss vorher auch die zusätzliche Zustimmung aller akustisch und/oder visuell kenntlichen Personen eingeholt werden.
Für Microlearning-Lerneinheiten wird der Kundin oder dem Kunden mit Begleichung der Rechnung eine unbefristete, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Nutzungslizenz zur internen Verwendung für Weiterbildungszwecke von Führungskräften eingeräumt, sofern schriftlich nicht anders vereinbart. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung auf externen Plattformen (z.B. Social Media, Learning-Plattformen außerhalb des Unternehmens) ist jedenfalls nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Hernstein und der Urheberin oder dem Urheber zulässig.
9. Gewährleistung / Mängel / Haftung
Sowohl bei offenen Programmen als auch bei Inhouse-Programmen behalten wir uns in wichtigen Fällen (zB Erkrankungsfall) vor, eine Trainierende oder einen Trainierenden gegen eine andere Trainierende oder einen anderen Trainierenden mit gleichzuhaltenden Qualifikationen zu ersetzen. Dies gilt nicht als Mangel.
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Für Unternehmerinnen oder Unternehmer gilt hinsichtlich Mängelrüge: Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Sollte ein offenes Programm oder ein Inhouse-Programm (bzw. Teile davon) durch Krankheit der oder des Trainierenden, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse ausfallen oder (bei offenen Programmen auch) zu geringer Teilnehmendenzahl nicht stattfinden können, ist Hernstein nicht zum Ersatz von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten oder Schadenersatzansprüchen verpflichtet. Hernstein wird einen Ausfall ehestmöglich bekanntgeben und wird bei offenen Programmen ehestmöglich einen neuen Termin bekanntgeben (ausgenommen bei Nichtstattfinden eines offenen Programms aufgrund zu geringer Teilnehmendenzahl) bzw. wird bei Inhouse-Programmen beidseitig ein Ersatztermin vereinbart.
Hernstein haftet – abgesehen von Personenschäden – nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind Unternehmerinnen oder Unternehmer beweispflichtig. Der Höhe nach ist die Haftung bei Fahrlässigkeit begrenzt auf die Höhe des Honorars. Die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn) ist bei Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeitenden, Trainierenden, Organe und Erfüllungsgehilfinnen oder Erfüllungsgehilfen von Hernstein.
Für individuelle Lernerfolge sowie die konkrete Umsetzung durch Teilnehmende kann keine Haftung übernommen werden; eine Haftung ist diesbezüglich jedenfalls ausgeschlossen.
Soweit zulässig, können Schadenersatzansprüche der Kundin oder des Kunden nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
10. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen von Unternehmerinnen oder Unternehmern – welcher Art auch immer – ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung unserer Ansprüche mit Gegenforderungen von Verbraucherinnen oder Verbrauchern ist nur in folgenden Fällen zulässig: Wenn wir zahlungsunfähig sind, wenn es sich um eine Gegenforderung der Verbraucherin oder des Verbrauchers handelt, die im rechtlichen Zusammenhang mit ihrer oder seiner Verbindlichkeit steht, wenn über die Gegenforderung der Verbraucherin oder des Verbrauchers ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt oder wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben.
11. Barrierefreiheit
Ziel von Hernstein ist ein inklusives Leistungsangebot. Dies findet ihren Ausdruck im wesentlichen Prinzip der Wertschätzung der Vielfalt und soll auch Menschen mit Behinderung weitestmöglichen Zugang bieten. Helfen Sie uns gegebenenfalls durch rechtzeitige Bekanntgabe Ihrer besonderen Bedürfnisse Ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu verwirklichen (hernstein@hernstein.at).
12. Referenz
Unternehmerinnen oder Unternehmer räumen Hernstein das Recht ein, sie oder ihn nach vorheriger Abstimmung unter Verwendung ihres oder seines Firmenlogos als Referenzkundin oder -kunden zu nennen. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Sollte eine Rückgängigmachung allenfalls bereits vorgenommener Veröffentlichungen aus technischen und/oder praktischen Gründen (z.B. bereits erfolgte Veröffentlichung in Printmedien etc.) nach dem Zugang der Widerrufserklärung nicht möglich sein, können daraus keine Ansprüche der Kundin oder des Kunden abgeleitet werden.
13. Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
14. Gerichtsstandsvereinbarung
Für Unternehmerinnen oder Unternehmer gilt: Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht in Wien örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners zu klagen.
Widerrufsrecht
Nur für Verbraucherinnen und Verbraucher
Widerrufsrecht
Für Fernabsatzgeschäfte gilt: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, FHW Education & Management GmbH, Anschrift: Währinger Gürtel 97, 1180 Wien, Telefon +43 (1)/514 505600, E-Mail-Adresse: hernstein@hernstein.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einem mit der Post versandten Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von der Möglichkeit eines Widerrufs Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Im Fall des Widerrufes sind ausgehändigte Unterlagen an Hernstein unversehrt zurückzustellen, andernfalls ist ein Kostenersatz zu leisten.