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Hernstein

AGB

All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) für Trainings, Entwicklungs­programme, Potenzial­analysen sowie Inhouse Projekte (Stand 2023-01)

1. Geltung der allgemeinen Geschäfts­bedingungen

Soweit nicht ausdrücklich Gegen­teiliges vereinbart wurde, gelten unsere AGB wie bekannt­gegeben.

Diese AGB gelten bei Vertrags­abschlüssen mit Unternehmerinnen und Unternehmern, Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des Konsumenten­schutz­gesetzes (kurz: KSchG). Kundinnen und Kunden sind sowohl Unternehmerinnen oder Unternehmer als auch Verbraucherinnen und Verbraucher. Wenn in Folge auf Unternehmerinnen und Unternehmer Bezug genommen wird, gilt die Bestimmung nur für Unternehmerinnen und Unternehmer, wenn in Folge nur auf Verbraucherinnen oder Verbraucher Bezug genommen wird, gilt die Bestimmung nur für Verbraucherinnen und Verbraucher.

2. Angebot

Unsere Angebote sind frei­bleibend. Der Vertrag gilt bei Trainings und Entwicklungs­programmen im offenen Bereich erst mit Absendung einer schriftlichen Auftrags­bestätigung durch uns als geschlossen.

3. Preise

Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive Umsatz­steuer, sofern nicht anders angegeben. Im Verrechnungs­fall wird die gesetzliche Umsatz­steuer zu den Beträgen hinzu­gerechnet.

Bei mehr­tägigen Trainings/Entwicklungs­programmen (Offenes Programm) obliegt es den Teilnehmenden selbst bei Bedarf ein Zimmer im Veranstaltungs­hotel zu buchen. Aufenthalts­kosten werden immer durch den jeweiligen Hotel­betreiber in Rechnung gestellt. Das Veranstaltungs­hotel erhält von uns eine Liste der Teilnehmenden. Ist keine Zimmer­reservierung erfolgt, geht das Hotel von einer Teilnahme als Tages­gast aus. Die Kosten für die Seminar­pauschale werden durch den jeweiligen Hotel­betreiber in Rechnung gestellt.

4. Zahlungs­bedingungen/Verzugs­zinsen

Die Rechnungs­legung erfolgt kurz vor Veranstaltungs­beginn. Der ausgewiesene Rechnungs­betrag ist binnen 10 Tagen ab Rechnungs­eingang ohne jeden Abzug und spesen­frei zu bezahlen.

Selbst bei un­verschuldetem Zahlungs­verzug der Kundin oder des Kunden sind wir berechtigt, Verzugs­zinsen zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nach­gewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Bei Unternehmerinnen oder Unternehmern beträgt der Verzugs­zins­satz 8 % über dem Basis­zinssatz jährlich, bei Verbraucherinnen oder Verbrauchern beträgt der Verzugs­zins­satz 4 % jährlich.

Erfüllungs­ort für alle Zahlungs­verpflichtungen der Kundin oder des Kunden ist Wien.

5. Programm­änderung

Unsere Trainings und Entwicklungs­programme (Offenes Programm) planen wir lang­fristig. Daher kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass sich der Veranstaltungs­termin ändert. Wir informieren Sie darüber um­gehend per E­Mail. Sie haben in diesem Fall das Recht, schriftlich innerhalb von 7 Kalender­tagen nach Bekannt­gabe vom Vertrag ohne Kosten zurück­zutreten. Die u. a. Storno­bedingungen kommen in diesem Fall nicht zur Anwendung.

In Ausnahme­fällen kann eine Änderung des Veranstaltungs­orts oder der Veranstaltungs­art (Präsenz, Online­-Veranstaltungen) notwendig werden. Im Falle einer Änderung des Veranstaltungs­orts wird Ihnen ein gleich­wertiger Veranstaltungs­ort zur Verfügung gestellt. Die Änderung des Veranstaltungs­orts oder der Veranstaltungs­art berechtigen nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag.

6. Storno­bedingungen

Erfolgt eine Stornierung der Anmeldung, so sind folgende Fristen zu beachten bzw. werden die angeführten Prozent­sätze des Anmelde­preises in Rechnung gestellt:

Trainings / Workshops

  • bis 28 (Kalender-)Tage vor dem 1. Trainings­tag: kosten­frei
  • 27 bis 8 Tage vor Trainingsbeginn: 50 % des Preises
  • bei späterer Stornierung: 100 % des Preises

Entwicklungsprogramme

  • bis 60 Tage vor der 1. Veranstaltung: kosten­frei
  • 59 bis 30 Tage vor der 1. Veranstaltung: 50 % des Gesamt­preises
  • bei späterer Stornierung: 100 % des Gesamt­preises

Bei Nicht­teilnahme an einzelnen Blöcken oder Teilen des Entwicklungs­programms erfolgt keine anteilige Vergütung. Wenn Sie die Zimmer­reservierung nicht recht­zeitig stornieren, werden die Aufenthalts­kosten von den jeweiligen Hotel­betreibern in Rechnung gestellt.

Inhouse Projekte

Bei der Stornierung von verbindlich beauftragten Inhouse-Projekten und Terminen gelten folgende Regelungen:

  • Ab Auftrags­erteilung bis 8 Wochen vor dem ersten Termin 25 % der Auftrags­summe
  • Zwischen 8 und 4 Wochen vor dem ersten Termin 50 % der Auftrags­summe
  • Zwischen 4 und 2 Wochen vor dem ersten Termin 75 % der Auftrags­summe
  • 2 Wochen oder kürzer vor dem ersten Termin 100 % der Auftrags­summe

Bei mehr­teiligen Entwicklungs­programmen, bei denen einzelne Module aufeinander aufbauen, gilt der jeweilige erste Termin des entsprechenden Entwicklungs­programmes als relevant für Frist­beginn.

Sonderfall: Potenzialanalysen

Sobald Hernstein die Zugriffs­berechtigung für das Ausfüllen des Frage­bogens frei­gegeben hat (versendeter Link), werden 100 % des Preises fällig und eine Stornierung ist nicht mehr möglich. Die Rechnung wird nach dem erfolgten Feed­back­gespräch ausgestellt. Bei abgebrochener Bearbeitung des Frage­bogens wird ebenfalls der volle Preis fällig. Sofern das Ausfüllen des Frage­bogens noch nicht gestartet wurde, besteht die Möglichkeit, eine Ersatz­person zu benennen. Sollte das Feed­back­gespräch durch Krankheit der zertifizierten Beraterin oder des zertifizierten Beraters, höhere Gewalt oder andere unvorher­gesehene Ereignisse ausfallen, kann Hernstein nicht zum Ersatz von Reise­ und Übernachtungs­kosten verpflichtet werden. Hernstein wird einen Ausfall ehest­möglich bekannt­geben und es wird beidseitig ein Ersatz­termin vereinbart.

7. Verwendung personenbezogener Daten

Alle persönlichen Angaben der Teilnehmenden werden vertraulich behandelt. Das jeweilige Veranstaltungs­hotel erhält von Hernstein alle notwendigen Daten, die für die Planung und Verrechnung des Aufenthalts der Teilnehmenden erforderlich sind. Nähere Informationen zum Daten­schutz finden sich in der Daten­schutz­erklärung „Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Trainings und Studierende in Lehrgängen“ bzw. in der Daten­schutz­erklärung „Unternehmens­kunden und Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer von Hernstein sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Organ­walterinnen oder Organ­walter„, abrufbar unter https://www.hernstein.at/datenschutz/.

Mit der Über­mittlung der Daten stimmt die Kundin oder der Kunde zu, E-Mails, SMS und gegebenen­falls Anrufe von Hernstein im Sinne des § 174 TKG 2021 idgF zu erhalten.

8. Gewährleistung / Mängel

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewähr­leistungs­anspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preis­minderung zu erfüllen.

Für Unternehmerinnen oder Unternehmer gilt: Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängel­rüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Leistung als genehmigt. Die Geltend­machung von Gewähr­leistungs­ oder Schaden­ersatz­ansprüchen sowie das Recht auf Irrtums­anfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen aus­geschlossen.

9. Copyright

Die von Hernstein bereit­gestellten Arbeits­unterlagen im Rahmen von Trainings, Entwicklungs­programmen und Work­shops sind und bleiben geistiges Eigentum von Hernstein bzw. der der Autorin oder des Autors. Eine Ver­vielfältigung bzw. sonstige – auch firmen­interne – Verbreitung und Nutzung des Materials ist an unsere schriftliche Zustimmung gebunden.

Aufnahmen jeglicher Art (Video, Foto, Audio) von Unterlagen oder vom Vortrag bzw. Vortrags­geschehen sind ohne vorher­gehende ausdrückliche Erlaubnis von Hernstein und der oder des Vortragenden nicht gestattet. Im Besonderen gilt dies auch für das Zurverfügung­stellen von solchen Aufzeichnungen, auf denen andere Personen erkennbar sind, im Internet bzw in sozialen Netz­werken. In diesem Fall muss vorher auch die zusätzliche Zustimmung aller akustisch und/oder visuell kenntlichen Personen eingeholt werden.

10. Haftung

Sollte ein Hernstein Training, Entwicklungs­programm oder ein Inhouse-Projekt (bzw. Teile davon) durch Krankheit der Trainerin oder des Trainers, höhere Gewalt oder andere unvorher­sehbare Ereignisse oder (bei offenen Programmen auch) zu geringer Teilnehmenden­zahl, ausfallen, kann Hernstein nicht zum Ersatz von Reise­ und Übernachtungs­kosten verpflichtet werden. Hernstein wird einen Ausfall ehest­möglich bekannt­geben und wird beidseitig ein Ersatz­termin vereinbart.

Hernstein haftet – abgesehen von Personen­schäden – nur in Fällen von grober Fahr­lässigkeit oder Vorsatz. Für das Vorliegen von grober Fahr­lässigkeit oder Vorsatz sind Unternehmerinnen oder Unternehmer beweis­pflichtig. Soweit die Haftung aus­geschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeitenden, Vortragenden, Organe und Erfüllungs­gehilfinnen oder Erfüllungs­gehilfen von Hernstein.

11. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegen­forderungen von Unternehmerinnen oder Unternehmern – welcher Art auch immer – ist aus­geschlossen. Eine Aufrechnung unserer Ansprüche mit Gegen­forderungen von Verbraucherinnen oder Verbrauchern ist nur in folgenden Fällen zulässig: wenn wir zahlungs­unfähig sind, wenn es sich um eine Gegen­forderung der Verbraucherin oder des Verbrauchers handelt, die im rechtlichen Zusammen­hang mit ihrer oder seiner Verbindlichkeit steht, wenn über die Gegen­forderung der Verbraucherin oder des Verbrauchers ein rechts­kräftiges Gerichts­urteil vorliegt oder wenn wir die Gegen­forderung anerkannt haben.

12. Form­vorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Neben­abreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schrift­form (auch E­Mail zulässig).

13. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österr. materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN­-Kauf­rechts wird aus­geschlossen.

14. Barrierefreiheit

Ziel von Hernstein ist ein inklusives Leistungs­angebot. Dies findet ihren Ausdruck im wesentlichen Prinzip der Wert­schätzung der Vielfalt und soll auch Menschen mit Behinderung weitest­möglichen Zugang bieten. Helfen Sie uns durch rechtzeitige Bekannt­gabe Ihrer besonderen Bedürfnisse Ihre Teil­habe an der Gesellschaft zu verwirklichen (hernstein@hernstein.at).

15. Gerichts­stands­vereinbarung

Für Unternehmerinnen oder Unternehmer gilt: Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht in Wien örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichts­stand der Vertrags­partnerin oder des Vertrags­partners zu klagen.

Widerrufsrecht

Nur für Verbraucherinnen und Verbraucher

Widerrufsrecht

Für Fernabsatzgeschäfte gilt: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufs­frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertrags­abschlusses. Um Ihr Widerrufs­recht auszuüben, müssen Sie uns, FHW Education & Management GmbH, Anschrift: Währinger Gürtel 97, 1180 Wien, Telefon +43 (1)/514 50­5600, E­-Mail­-Adresse: hernstein@hernstein.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einem mit der Post versandten Brief oder E­-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu wider­rufen, informieren. Sie können das Muster­-Widerrufsformular auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E­Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Wider­rufs über­mitteln. Zur Wahrung der Widerrufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs­rechts vor Ablauf der Widerrufs­frist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag wider­rufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Liefer­kosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standard­lieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzu­zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rück­zahlung verwenden wir das­selbe Zahlungs­mittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rück­zahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienst­leistungen während der Widerrufs­frist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufs­rechts hinsichtlich dieses Vertrags unter­richten, bereits erbrachten Dienst­leistungen im Vergleich zum Gesamt­umfang der im Vertrag vorgesehenen Dienst­leistungen entspricht.

Im Fall des Wider­rufes sind ausgehändigte Unterlagen an Hernstein unversehrt zurückzu­stellen, andern­falls ist ein Kosten­ersatz zu leisten.