Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Trainings, Entwicklungsprogramme, Potenzialanalysen sowie Inhouse Projekte (Stand 2023-01)
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere AGB wie bekanntgegeben.
Diese AGB gelten bei Vertragsabschlüssen mit Unternehmerinnen und Unternehmern, Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (kurz: KSchG). Kundinnen und Kunden sind sowohl Unternehmerinnen oder Unternehmer als auch Verbraucherinnen und Verbraucher. Wenn in Folge auf Unternehmerinnen und Unternehmer Bezug genommen wird, gilt die Bestimmung nur für Unternehmerinnen und Unternehmer, wenn in Folge nur auf Verbraucherinnen oder Verbraucher Bezug genommen wird, gilt die Bestimmung nur für Verbraucherinnen und Verbraucher.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt bei Trainings und Entwicklungsprogrammen im offenen Bereich erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.
3. Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Im Verrechnungsfall wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu den Beträgen hinzugerechnet.
Bei mehrtägigen Trainings/Entwicklungsprogrammen (Offenes Programm) obliegt es den Teilnehmenden selbst bei Bedarf ein Zimmer im Veranstaltungshotel zu buchen. Aufenthaltskosten werden immer durch den jeweiligen Hotelbetreiber in Rechnung gestellt. Das Veranstaltungshotel erhält von uns eine Liste der Teilnehmenden. Ist keine Zimmerreservierung erfolgt, geht das Hotel von einer Teilnahme als Tagesgast aus. Die Kosten für die Seminarpauschale werden durch den jeweiligen Hotelbetreiber in Rechnung gestellt.
4. Zahlungsbedingungen/Verzugszinsen
Die Rechnungslegung erfolgt kurz vor Veranstaltungsbeginn. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug der Kundin oder des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Bei Unternehmerinnen oder Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz jährlich, bei Verbraucherinnen oder Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 4 % jährlich.
Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen der Kundin oder des Kunden ist Wien.
5. Programmänderung
Unsere Trainings und Entwicklungsprogramme (Offenes Programm) planen wir langfristig. Daher kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass sich der Veranstaltungstermin ändert. Wir informieren Sie darüber umgehend per EMail. Sie haben in diesem Fall das Recht, schriftlich innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekanntgabe vom Vertrag ohne Kosten zurückzutreten. Die u. a. Stornobedingungen kommen in diesem Fall nicht zur Anwendung.
In Ausnahmefällen kann eine Änderung des Veranstaltungsorts oder der Veranstaltungsart (Präsenz, Online-Veranstaltungen) notwendig werden. Im Falle einer Änderung des Veranstaltungsorts wird Ihnen ein gleichwertiger Veranstaltungsort zur Verfügung gestellt. Die Änderung des Veranstaltungsorts oder der Veranstaltungsart berechtigen nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag.
6. Stornobedingungen
Erfolgt eine Stornierung der Anmeldung, so sind folgende Fristen zu beachten bzw. werden die angeführten Prozentsätze des Anmeldepreises in Rechnung gestellt:
Trainings / Workshops
- bis 28 (Kalender-)Tage vor dem 1. Trainingstag: kostenfrei
- 27 bis 8 Tage vor Trainingsbeginn: 50 % des Preises
- bei späterer Stornierung: 100 % des Preises
Entwicklungsprogramme
- bis 60 Tage vor der 1. Veranstaltung: kostenfrei
- 59 bis 30 Tage vor der 1. Veranstaltung: 50 % des Gesamtpreises
- bei späterer Stornierung: 100 % des Gesamtpreises
Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken oder Teilen des Entwicklungsprogramms erfolgt keine anteilige Vergütung. Wenn Sie die Zimmerreservierung nicht rechtzeitig stornieren, werden die Aufenthaltskosten von den jeweiligen Hotelbetreibern in Rechnung gestellt.
Inhouse Projekte
Bei der Stornierung von verbindlich beauftragten Inhouse-Projekten und Terminen gelten folgende Regelungen:
- Ab Auftragserteilung bis 8 Wochen vor dem ersten Termin 25 % der Auftragssumme
- Zwischen 8 und 4 Wochen vor dem ersten Termin 50 % der Auftragssumme
- Zwischen 4 und 2 Wochen vor dem ersten Termin 75 % der Auftragssumme
- 2 Wochen oder kürzer vor dem ersten Termin 100 % der Auftragssumme
Bei mehrteiligen Entwicklungsprogrammen, bei denen einzelne Module aufeinander aufbauen, gilt der jeweilige erste Termin des entsprechenden Entwicklungsprogrammes als relevant für Fristbeginn.
Sonderfall: Potenzialanalysen
Sobald Hernstein die Zugriffsberechtigung für das Ausfüllen des Fragebogens freigegeben hat (versendeter Link), werden 100 % des Preises fällig und eine Stornierung ist nicht mehr möglich. Die Rechnung wird nach dem erfolgten Feedbackgespräch ausgestellt. Bei abgebrochener Bearbeitung des Fragebogens wird ebenfalls der volle Preis fällig. Sofern das Ausfüllen des Fragebogens noch nicht gestartet wurde, besteht die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen. Sollte das Feedbackgespräch durch Krankheit der zertifizierten Beraterin oder des zertifizierten Beraters, höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse ausfallen, kann Hernstein nicht zum Ersatz von Reise und Übernachtungskosten verpflichtet werden. Hernstein wird einen Ausfall ehestmöglich bekanntgeben und es wird beidseitig ein Ersatztermin vereinbart.
7. Verwendung personenbezogener Daten
Alle persönlichen Angaben der Teilnehmenden werden vertraulich behandelt. Das jeweilige Veranstaltungshotel erhält von Hernstein alle notwendigen Daten, die für die Planung und Verrechnung des Aufenthalts der Teilnehmenden erforderlich sind. Nähere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung „Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Trainings und Studierende in Lehrgängen“ bzw. in der Datenschutzerklärung „Unternehmenskunden und Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer von Hernstein sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Organwalterinnen oder Organwalter„, abrufbar unter https://www.hernstein.at/datenschutz/.
Mit der Übermittlung der Daten stimmt die Kundin oder der Kunde zu, E-Mails, SMS und gegebenenfalls Anrufe von Hernstein im Sinne des § 174 TKG 2021 idgF zu erhalten.
8. Gewährleistung / Mängel
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Für Unternehmerinnen oder Unternehmer gilt: Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
9. Copyright
Die von Hernstein bereitgestellten Arbeitsunterlagen im Rahmen von Trainings, Entwicklungsprogrammen und Workshops sind und bleiben geistiges Eigentum von Hernstein bzw. der der Autorin oder des Autors. Eine Vervielfältigung bzw. sonstige – auch firmeninterne – Verbreitung und Nutzung des Materials ist an unsere schriftliche Zustimmung gebunden.
Aufnahmen jeglicher Art (Video, Foto, Audio) von Unterlagen oder vom Vortrag bzw. Vortragsgeschehen sind ohne vorhergehende ausdrückliche Erlaubnis von Hernstein und der oder des Vortragenden nicht gestattet. Im Besonderen gilt dies auch für das Zurverfügungstellen von solchen Aufzeichnungen, auf denen andere Personen erkennbar sind, im Internet bzw in sozialen Netzwerken. In diesem Fall muss vorher auch die zusätzliche Zustimmung aller akustisch und/oder visuell kenntlichen Personen eingeholt werden.
10. Haftung
Sollte ein Hernstein Training, Entwicklungsprogramm oder ein Inhouse-Projekt (bzw. Teile davon) durch Krankheit der Trainerin oder des Trainers, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse oder (bei offenen Programmen auch) zu geringer Teilnehmendenzahl, ausfallen, kann Hernstein nicht zum Ersatz von Reise und Übernachtungskosten verpflichtet werden. Hernstein wird einen Ausfall ehestmöglich bekanntgeben und wird beidseitig ein Ersatztermin vereinbart.
Hernstein haftet – abgesehen von Personenschäden – nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind Unternehmerinnen oder Unternehmer beweispflichtig. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeitenden, Vortragenden, Organe und Erfüllungsgehilfinnen oder Erfüllungsgehilfen von Hernstein.
11. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen von Unternehmerinnen oder Unternehmern – welcher Art auch immer – ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung unserer Ansprüche mit Gegenforderungen von Verbraucherinnen oder Verbrauchern ist nur in folgenden Fällen zulässig: wenn wir zahlungsunfähig sind, wenn es sich um eine Gegenforderung der Verbraucherin oder des Verbrauchers handelt, die im rechtlichen Zusammenhang mit ihrer oder seiner Verbindlichkeit steht, wenn über die Gegenforderung der Verbraucherin oder des Verbrauchers ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt oder wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben.
12. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (auch EMail zulässig).
13. Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österr. materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
14. Barrierefreiheit
Ziel von Hernstein ist ein inklusives Leistungsangebot. Dies findet ihren Ausdruck im wesentlichen Prinzip der Wertschätzung der Vielfalt und soll auch Menschen mit Behinderung weitestmöglichen Zugang bieten. Helfen Sie uns durch rechtzeitige Bekanntgabe Ihrer besonderen Bedürfnisse Ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu verwirklichen (hernstein@hernstein.at).
15. Gerichtsstandsvereinbarung
Für Unternehmerinnen oder Unternehmer gilt: Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht in Wien örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners zu klagen.
Widerrufsrecht
Nur für Verbraucherinnen und Verbraucher
Widerrufsrecht
Für Fernabsatzgeschäfte gilt: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, FHW Education & Management GmbH, Anschrift: Währinger Gürtel 97, 1180 Wien, Telefon +43 (1)/514 505600, E-Mail-Adresse: hernstein@hernstein.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einem mit der Post versandten Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per EMail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Im Fall des Widerrufes sind ausgehändigte Unterlagen an Hernstein unversehrt zurückzustellen, andernfalls ist ein Kostenersatz zu leisten.